KATH. PFRÜNDEPACHTSTELLE REGENSBURG Seit mehr als 80 Jahren
KATH. PFRÜNDEPACHTSTELLE REGENSBURG                                                                          Seit mehr als 80 Jahren

Historie

Die KATH. PFRÜNDEPACHTSTELLE ist die erste und älteste Gemeinschaftseinrichtung der bayerischen (Erz-)Diözesen. Sie wurde im Jahre 1937 als kirchliche Behörde geschaffen und dem Bischöflichen Ordinariat Regensburg „ad personam” eingegliedert. Nach ihrem Tätigkeitsbereich, ihrem Ziel und ihrer Ausrichtung hatte sie jedoch bereits seit 1922 einen Vorgänger, die Kath. Widdumsadministration Regensburg.

 

Zweck der Gründung dieser Einrichtung war es in erster Linie, bei den katholischen Pfründestiftungen, die oftmals noch als Pfarrwiddum bezeichnet werden, für eine wirtschaftlich angemessene Verpachtung der landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücke zu sorgen. Dies diente damals auch den Bestrebungen des bayerischen Staates.

Nach dem sog. Seelsorgeeinkommensergänzungsgesetz aus dem Jahr 1921 hatte sich der Staat verpflichtet, zugunsten der Seelsorgegeistlichen die Auswirkungen der Inflation und deren Folgen abzumildern. Je wirtschaftlich nachhaltiger der Pachtertrag bei den einzelnen Pfründen war, umso geringer waren die Aufwendungen des bayerischen Staates für die Einkommensergänzung der Geistlichen.

 

Nachdem sich der Staat mehr und mehr aus der Verwaltung und zuletzt auch aus der Einkommensbezuschussung zurückgezogen hatte, verblieb die Widdumsadministration bzw. die Pfründepachtstelle als kirchliche Behörde. Die Bedeutung dieser Dienststelle für die damaligen kirchlichen Finanzen hatte sich damit nochmals erhöht.

Im Amtsblatt der Diözese Regensburg vom 22. Januar 1937 und vom 6. Januar 1938 wurde die Errichtung der Behörde als kirchliche Stelle bekannt gegeben und der Name „KATH. PFRÜNDEPACHTSTELLE REGENSBURG” installiert.

 

Auszug aus dem Amtsblatt:

„Wir geben bekannt, dass wir zugleich im Namen der übrigen rechtsrheinischen bayerischen Erzbischöflichen und Bischöflichen Ordinariate ab 1. Januar 1937 eine kirchliche Stelle errichtet haben mit der Aufgabe, die Verpachtung der Widdumsgrundstücke durchzuführen, den Pachtschilling einzuheben und in allen einschlägigen Angelegenheiten Gutachten zu erstellen.”

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© Kath. Pfründepachtstelle