KATH. PFRÜNDEPACHTSTELLE REGENSBURG

Pfrün|de, die; -, -n (Einkommen durch ein Kirchenamt)

Die Pfründe ist die aus dem Mittelalter überkommene u. bis in die neuere Zeit gültige Form des Unterhalts für Geistliche. Die Einkünfte aus einem bestimmten Realbesitz gehörten dem Pfründeinhaber zu seinem Lebensunterhalt. Aus diesem Einkommen war er andererseits verpflichtet, die erforderlichen Ausgaben zu bestreiten. Rechtlich bestehen die Pfründe auch heute noch. Nachdem die Priester aber aus Mitteln der Kirchensteuer von der (Erz-)Diözese besoldet werden, fallen die Einkünfte der Pfründe auch der (Erz-)Diözese zu. 

Pfründestiftung
Die Pfründestiftung ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die vom Pfarrer als Pfründeinhaber gesetzlich vertreten wird. Vor allen wichtigen Entscheidungen, welche die Verwaltung der Pfründestiftung betreffen, ist der Pfründeverwaltungsrat zu hören.
Sie steht unter der Obhut und Aufsicht der (Erz-)Bischöflichen Finanzkammer als kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde.


Kirchenstiftung
Die Kirchenstiftung ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die von der Kirchenverwaltung mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand an ihrer Spitze gesetzlich vertreten wird.
Die Kirchenstiftung ist Trägerin des sog. Gotteshausvermögens und hat die Aufgabe, für die Erfüllung der ortskirchlichen (pfarrlichen) Bedürfnisse Sorge zu tragen.
Sie steht unter der Obhut und Aufsicht der (Erz-)Bischöflichen Finanzkammer als kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde.